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9. Das Terrorregime der Nazis

Das nationalsozialistische Terrorregime ist leider nur allzu berüchtigt gewesen. Jeder der sich den deutschen Wünschen nicht beugte mußte mit terroristischen Maßnahmen rechnen. Durch Verordnungen, die oft im nachhinein angewandt wurden, wollte der CdZ, der über die Exekutivmaßnahmen verfügte, den Eindruck vermitteln, daß sein Terrorregime auf einer legalen Basis fuße.

Neben den normalen Gerichten entstanden politische Gerichte. Das Sondergericht wurde errichtet, rückwirkend zum 14. August 1940. Deutschfeindliche Kundgebungen, Verbreiten deutschfeindlicher Nachrichten, Kriegswirtschaftsvergehen, Wehrpflichtentziehung sowie Hilfe hierzu, wurden hier behandelt. Gefängnis- und Haftstrafen wurden verhangen, in schweren Fällen Zuchthaus oder die Todesstrafe, in leichten Fällen nur Geldstrafen.

Am 31. Oktober 1941 übertrug Simon dem Sondergericht auch die Zuständigkeiten des Volksgerichtes. Es war nun auch zuständig für Hochverrat, Landesverrat und Angriffe gegen Hitler. Sondergericht und Volksgerichtshof verurteilten in 170 Sitzungen 875 Personen, davon 14 zum Tode und eine zu lebenslänglichen Zuchthaus. 2 Todesurteile wegen krimineller Delikte und 4 Todesurteile wegen Kriegswirtschaftsverbrechenwurden in Köln-Klingelpütz durch das Fallbeil vollstreckt. Mindestens 31 Personen starben in der Haft oder kurz nachher.

Nach dem Generalstreik von 1942 verhängte der CdZ den zivilen Ausnahmestand über ganz Luxemburg und ordnete die Einrichtung des Standgerichtes an. Der CdZ bestimmte welche Fälle, die das deutsche Aufbauwerk gefährdeten behandelt wurden. Das Tribunal konnte die Todesstrafe verhängen, die Übergabe an die Gestapo oder an ein anderes Gericht anordnen. Das Vermögen der Beschuldigten konnte eingezogen werden. Eine Verteidigung war nicht zugelassen. Während des Ausnahmezustands vom 31. August bis zum 10. September verfügte das Standgericht 20 Todesurteile, 46 Überweisungen an die Gestapo und 15 Freisprüche. Seit Mai 1941 konnte der CdZ Beschuldigte auch direkt an die Gestapo überweisen, anstatt sie einem Gericht zu überstellen. Die Gestapo konnte die Beschuldigten dann erschießen lassen oder in ein KZ überweisen.

Mit Simon trafen im August 1940 auch das Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg ein. Die Mitglieder des SD waren keine Beamten sondern Angestellte einer Parteigliederung oder der allgemeinen SS. Der SD erforschte die Stimmung der Bevölkerung und die Lage der Kultur, Wirtschaft und Politik. Periodische Gesamtberichte wurden anfangs direkt nach Berlin weitergeleitet, später nach Koblenz. Die SD-Hauptaußenstelle hatte ihren Sitz in Luxemburg in der Villa Sternberg. Sie besaß 3 Außenstellen in Diekirch, in Grevenmacher und in Esch. V-Männer übermittelten ihre Spitzeleien an den SD. Der SD konnte dann Anzeige bei der Gestapo erstatten.

Die Kripo hatte nur kriminalistische Tätigkeiten. Alle Fälle die irgend etwas mit Politik zu tun hatten, mußten an die Gestapo abgegeben werden. Die Kripo war jedoch auch zuständig für die Fahndungsaktionen gegen Luxemburger Refraktäre. Sie mußte diese Aufgabe jedoch ab 1943 an die Gestapo abtreten. Bei Großeinsätzen wurden jedoch auch Kripo und Ordnungspolizei zur Hilfe herangezogen.

Die Gestapo hatte laut Gesetz vom 10. Februar 1936 "alle staatsgefährlichen Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten, die Staatsregierung zu unterrichten und die übrigen Behörden über für sie wichtige Feststellungen auf dem laufenden zu halten und mit Anregungen zu versehen." Die Gestapo hatte ihren Sitz in der Villa Pauly. Außenstellen unterhielt sie in Diekirch und in Esch. Sie war unterteilt in die Abteilungen Widerstandsbewegungen, Kirche und Juden, Fahndungskartei, Arbeitsverweigerung, Werksspionage und allgemeine Spionage. Mit der Gestapo zusammen arbeiteten etliche V-Männer, sowie gelegentliche Informationszubringer. Um die Widerstandsbewegungen aufzurollen wurden ausgewählte V-Männer in die Organisationen eingeschleust, die der Gestapo anschließend die Mitglieder und deren Tätigkeiten verrieten.

Da Luxemburg als Inland betrachtet wurde war die Reichsgrenze an die belgisch-luxemburgische Grenze verlegt worden. Die Grenzpolizei hatte die Aufgabe die laufende Grenze zu überwachen sowie ebenfalls Grenzfahndungen und Passangelegenheiten vorzunehmen.

Diese verschiedenen Polizeiapparate wurden von Simon gesteuert und übten terroristischen Druck auf die Bevölkerung aus. Die Kripo durfte eine Vorbeugungshaft anordnen, damit verhindert werden sollte, daß der Beschuldigte eine Straftat begehen werde. Die Gestapo konnte die Schutzhaft anordnen. Diese Haft wurde in den Räumen der Gestapo oder im Grundgefängnis abgebüßt. Periodisch wurden Großaktionen angeordnet. Die vorläufig Festgenommenen wurden dann nicht ins Grundgefängnis gebracht sondern ins SS-Sonderlager Hinzert. Die Gestapo durfte auch Leute die nach ihrer Norm nicht arbeitswillig waren in Arbeitserziehungs- oder in Bummelantenhaft nehmen. In Wiederholungsfällen konnten die "Arbeitsverweigerer" in Schutzhaft genommen werden.

So war ein juristisches Gebilde entstanden, das die Leute nach Gutdünken festnehmen konnte. Bei der Festnahme und beim Verhör wurden die Festgenommenen geschlagen und gefoltert. Mit physischen und psychischen Terrormethoden wurde versucht ihnen ein Geständnis zu entlocken. Niemand konnte sich dagegen beschweren. Hinzu kamen willkürliche nächtliche Hausdurchsuchungen, sowie die Sippenhaft, bei der Familienangehörige Geisel genommen wurden. Die deutschen Machthaber konnten so die Luxemburger unterdrücken wie sie wollten. Die politische Justiz war allein vom CdZ abhängig, niemand konnte sich gegen diese Allmacht wehren oder dagegen Beschwerde einlegen. Doch die meisten Luxemburger wurden nicht einmal vor solch ein Scheingericht gestellt sondern willkürlich inhaftiert oder deportiert. Die ganze Brutalität des Terrorregimes kommt bei den folgenden Zahlen zum Vorschein: 3963 Luxemburger kamen in ein Konzentrationslager oder in ein Gefängnis. 791 Leute starben, 4187 Personen wurden umgesiedelt, 640 Personen verloren aus politischen Gründen ihren Arbeitsplatz.


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