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Um Brutalitäten gegen die Zivilbevölkerung, wie beim Polenfeldzug geschehen, zu vermeiden, war das OKW47 bestrebt im Westen eine reine Militärverwaltung einzusetzen, ohne den Einsatz von Chefs der Zivilverwaltung. Die Militärverwaltung sollte sich darauf beschränken die Landesverwaltung zu steuern und zu überwachen. Annexionen sollten nicht vorgenommen werden. Requisitionen sollten bezahlt werden. Damit das Hinterland der Wehrmacht ruhig bleibe sollte die Wirtschaft in Gang gehalten werden und die Ernährung der Bevölkerung gesichert werden. Hitler griff bei der Vorbereitung der Militärverwaltung nicht ein. Am Abend des 10. Mai 1940 befand sich fast das ganze Großherzogtum in deutscher Hand. Das OKW war jedoch nicht davon ausgegangen, daß die Großherzogin mit der Regierung das Land verlassen würde. So war ein Machtvakuum entstanden. Der deutsche Gesandte von Radowitz wurde durch Albert Wehrer informiert, daß der Kontakt zur Großherzogin und der Regierung abgebrochen sei und, daß er, gemäß den Verfügungen der luxemburgischen Regierung, die Regierungsgeschäfte übernehmen werde. Wehrer wurde jedoch von den Deutschen nicht gestattet sich auf die geflohene Regierung zu berufen, statt dessen sollte er sich die Regierungsgewalt von der im Land verbliebenen Abgeordnetenkammer übertragen lassen. Auf Wehrers Bitte berief der Kammerpräsident Emil Reuter für den 11. Mai eine Kammersitzung ein. Wehrer wollte eine unabhängige Regierungskommission bilden, die das Land leiten sollte und mit der deutschen Militärverwaltung in Verbindung stehen sollte. Die Militärverwaltungen stimmten dem zu. Noch am 10. Mai wurden Ortskommandaturen der Wehrmacht eingerichtet. Es sollte so wenig wie möglich in die Verwaltung des Landes eingegriffen werden. Am 11. Mai trat die Abgeordnetenkammer zusammen. 23 Abgeordnete waren anwesend. Der Kammerpräsident protestierte gegen die Verletzung des Territoriums und der Neutralität Luxemburgs. Die Abgeordneten versicherten der Großherzogin ihre Loyalität. Eine politische Beratungskommission wurde gebildet und Albert Wehrer wurde beauftragt die Regierungsgeschäfte abzuwickeln. So war eine Notregierung entstanden, die mit der Militärverwaltung zusammenarbeiten konnte. In den deutschen Heeres- und Diplomatenkreisen wurde nun die Frage aufgeworfen, wie Luxemburg, in Anbetracht der Flucht der Regierung, zu behandeln sei. Sollte Luxemburg etwa wie Dänemark behandelt werden, oder sollte Luxemburg als feindliches Land behandelt werden? Schien es so, als ob die Deutschen Luxemburg eher freundlich gesonnen zu sein schienen, so änderte sich dies sehr rasch. Am 16. Mai gab Reichsaußenminister von Ribbentrop die Weisung, Luxemburg als feindliches Land zu behandeln, in Anbetracht der Flucht und des Verhaltens der Großherzogin und der Regierung. Der Kriegszustand wurde ausgerufen. Die Regierungskommission unter Albert Wehrer protestierte da Luxemburg nicht gegen Deutschland gekämpft hatte, also auch nicht als feindliches Land betrachtet werden könne. Die Deutschen blieben bei ihrem Vorhaben und die Regierungskommission mußte ihre Bezeichnung in Landesverwaltungskommission umändern. Die luxemburgische Gesandtschaft in Berlin und die deutsch Gesandtschaft in Luxemburg wurden geschlossen. Deutscherseits wurde keine luxemburgische Regierung anerkannt. Die Regierungsgeschäfte oblagen vorerst der Militärverwaltung, deren oberstes Ziel es war das Wirtschaftleben in Gang zu halten und kriegswirtschaftlich wichtige Bestände zu beschlagnahmen. Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe A Gerd von Rundstedt übernahm die vollziehende Gewalt. Mit der Durchführung der Militärverwaltung in Luxemburg wurde die Oberfeldkommandantur 520 beauftragt. Ihr unterstellt waren die Stadtkommandantur Luxemburg, die Ortskommandantur in Wiltz, Clerf und Grevenmacher. Im allgemeinen war die Zusammenarbeit zwischen der Feldkommandatur und der Landesverwaltung gut. Die Kriegsschäden wurden festgestellt, Zahlungen für die Requisitionen der Wehrmacht wurden getätigt. Die Warenpreise wurden überwacht und gestoppt. Kleiderkarten und Bezugsscheine für Schuhwerk und Textilien wurden eingeführt, um zu Verhindern, daß die durchziehenden deutschen Truppen Luxemburg leerkauften. Maßnahmen gegen jüdische Geschäfte wurden abgelehnt, nationalsozialistischfreundliche Aktivitäten seitens deutschfreundlicher Luxemburger wurden nicht unterstützt. Die Verwaltungskommission unter Albert Wehrer war vor allem daran interessiert das Problem der Evakuierung zu lösen. Nach dem Waffenstillstandsabkommen mit Frankreich mußten die evakuierten Luxemburger aus Frankreich rückgeführt werden. Dies war langwierig und kompliziert. Ende Juli waren 20000 Zivilisten zurückgebracht worden. Erst Ende September konnte die Rückführung abgeschlossen werden. In Luxemburg fanden sie ihre ausgeplünderten, jedoch nicht zerstörten Wohnungen vor. Viele empfanden ein Gefühl der ohnmächtigen Wut. Nur wenige Luxemburger verstanden weshalb die Luxemburger Regierung geflüchtet war und fühlten sich im Stich gelassen. Die Landesverwaltungskommission sowie die Abgeordnetenkammer glaubten inder Folge, daß eine Rückkehr der Regierung die Lage Luxemburgs verbessern könne und versuchten die Großherzogin zur Rückkehr zu bewegen, um die Eigenständigkeit Luxemburgs erhalten zu können. Nach der Kapitulation der französischen Armee richteten die Abgeordnetenkammer und die Verwaltungskommission einen Appell an die Großherzogin, sie möge in ihr Land zurückkehren damit die Eigenständigkeit Luxemburgs erhalten bliebe. Dazu war es jedoch schon zu spät. In Deutschland hatte man längst anders über die Unabhängigkeit Luxemburgs entschieden. Am 6. August hielt Gauleiter Simon, als Chef der Zivilverwaltung, seinen Einzug in Luxemburg. Eine neue Ära war hereingebrochen. die Nazifizierung Luxemburgs sollte beginnen. Die deutschfreundlichen Kräfte in Luxemburg schienen vor der nicht zu erwartenden Schnelligkeit des deutschen Sieges über Frankreich überrascht gewesen zu sein. Obwohl zahlreiche nationalsozialististischfreundliche Grüppchen entstanden, gab es am Anfang großes Macht- und Kompetenzgerangel zwischen diesen Gruppen, umsomehr sie auch nur wenig oder keine Unterstützung von Seiten der Militärverwaltung erhielten. Die neuen Kräfte waren sich unklar betreffend der Neugestaltung der deutschen Beziehungen gegenüber Luxemburg. Sollte Luxemburg als eigenständiger Staat weiterbestehen oder als Gau in das großdeutsche Reich eingegliedert werden? Am 19. Mai 1940 fand die Gründungsversammlung des VdB53 im "Café des Casemates" statt. Deutsche Volkstumsspezialisten kamen nach Luxemburg um die deutschfreundlichen Kräfte zu unterstützen und sie zu vereinen. So kam es am 13. Juli zur offiziellen Gründung der Volksdeutschen Bewegung. Hier wurden alle nationalistisch gesonnenen Kräfte zusammengeschlossen. Ihr Leiter war Damian Kratzenberg. Etwa 200 deutschbewußte Luxemburger hatten sich dazu eingefunden. Die Aufgabe der VdB sollte sein, die Luxemburger zur deutschen Volkszugehörigkeit zurückzuführen. Ende Juli 1940 zählte die VdB 1000 Mitglieder. Die Luxemburger standen also zu diesem Zeitpunkt der VdB ablehnend gegenüber. Als Gustav Simon Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg wurde, war die Zeit der VdB gekommen. Im Rückblick stellt man fest, daß Hitler die Militärverwaltung in Luxemburg als Übergangslösung betrachtete und nach Klärung der militärischen Lage auf sein eigentliches Ziel hinarbeitete, die Annektierung Luxemburgs. Jeder Versuch Wehrers und der Abgeordnetenkammer, durch die Rückkehr der Großherzogin die Unabhängigkeit Luxemburgs zu erhalten, muß als unmöglich angesehen werden. Die Arbeit Wehrers kann unter keinen Umständen als Kollaboration ausgelegt werden, sondern beweist eher, besonders mangels der geeigneten politischen Informationen, die Treue der hohen Funktionäre zur Regierung. Die Exilregierung entschloß sich nach einer Zeit des Zögerns, nicht zurückzukehren und gegen Deutschland im Exil zu arbeiten.
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