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11. Das Leiden der jüdischen
Bevölkerung unter dem Nazijoch
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Von ca. 3800 in Luxemburg wohnenden Juden, darunter vielen Flüchtlingen aus Deutschland, konnten 1800 am 10. Mai 1940 nicht fliehen. Unter der Militärverwaltung änderte sich nur wenig an ihrer Lage. Mit Anfang der Zivilverwaltung unter Gustav Simon verschlechterte sich ihre Situation schlagartig. Nun wurden die Nürnberger Rassengesetze auch in Luxemburg angewandt. Des weiteren mußten die Juden alle ihre Güter angeben sowie ihnen die Verfügung über ihr Vermögen abgenommen wurde. Zahlreiche Gewerbe und Güter wurden beschlagnahmt, oder zwangsverkauft und an Nazibonzen verhökert. Die Juden wurden aus der Verwaltung und der Privatwirtschaft entlassen. Die Luxemburger Unternehmen mußten die jüdischen Mitarbeiter bis zum Frühjahr 1941 entlassen. Auch durften die Juden keinen liberalen Berufen mehr nachgehen. Öffentliche Lokale durften sie nicht mehr besuchen, selbst das Halten von Haustieren wurde ihnen verboten. Des weiteren wurden sie gezwungen, zwecks Erkennung, eine gelbe Armbinde, später den gelben Stern, zu tragen. So waren sie auf der Straße dem Terror der HJ und der Stoßtrupps der VdB ausgeliefert.
Das Ziel Simons war es Luxemburg "judenrein" zu machen. Dem Rabbiner Dr. Robert Serebrenik wurde bereits im September 1940 mitgeteilt, daß alle Juden binnen 14 Tagen Luxemburg zu verlassen hätten. Das Konsistorium versicherte den Deutschen alles Mögliche zu unternehmen, damit eine geregelte Auswanderung möglich sei. Zwischen August 1940 und Oktober 1941 wurden 619 Juden des Landes verwiesen. Die Fahrten nach Spanien und Frankreich wurden von der Gestapo begleitet. Da dort niemand sie aufnehmen wollte wurden die Juden oft in Transporten hin und hergeführt, unter schrecklichen hygienischen Umständen. Für die Betroffenen bedeuteten die Transporte eine arge Fahrt ins Ungewissene. Schlimmer sollte es jedoch den in Luxemburg Übriggebliebenen ergehen. Am 23. Oktober 1941 wurde das Verbot der Auswanderung verhängt. Die in Luxemburg verweilenden Juden wurden zu Menschen zweiter Klasse erniedrigt. Zwischen 19.00 und 7.00 Uhr durften sie die Straße nicht betreten, Einkäufe konnten nur in spezial für Juden errichteten Einkaufsstellen getätigt werden. Juden durften nicht zum Frisör gehen. Selbst Fahrräder, Fotoapparate, Wollsachen, Seife, Grammophone, jegliche elektrische Geräte ,wie Staubsauger, Föhns, usw. mußten sie abgeben. Ihr Leben sollte so unmenschlich wie möglich gestaltet werden. Ziel war es die Juden zu schmutzigen Tieren zu entwürdigen damit die nichtjüdische Bevölkerung sich in Ekel von ihnen abwende. Die Synagogen von Luxemburg und Esch wurden zerstört, die Synagogen von Ettelbrück und Mondorf verwüstet. Nach und nach wurden die in Luxemburg wohnenden Juden in der Abtei Fünfbrunnen zusammengezogen und schließlich ab 16. Oktober 1941 nach Osten deportiert. Im Monat Oktober verließen Transportzüge mit kranken und alten Juden in Richtung Lodz. Ende November 1941 befanden sich in Fünfbrunnen 138 Juden. Im Lande lebten noch 212 Juden. In einigen Ortschaften wurden die Juden in einzelnen Häusern zusammengesperrt. Ihre Wohnungen wurden markiert. Die Deportationen nach Theresienstadt und Ausschwitz setzten ein. Am 17. Juni 1943 hatten die Nazis ihr Ziel erreicht, Luxemburg konnte "judenrein" erklärt werden. Von den 683 Deportierten konnten nur 43 überleben.
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